Gewerbe anmelden
Wo?: Beim zuständigen Gewerbeamt oder der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamt (es muss
in der Stadt angemeldet werden, in der das Gewerbe ausgeführt wird)
- Personalausweis/Reisepass mitbringen (Aufenthaltsgenehmigung, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht EU-Bürger sind)
- Ihr Tätigkeitsfeld ausreichend formulieren
- 15-60€ für die Anmeldung einplanen
Kleinunternehmer-Regelung
- nach § 19 Umsatzsteuergesetz(UstG) - wenn Ihr Umsatz inkl. der Mehrwertsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,00 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,00 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird
- keine Ausweisung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Ihren Rechnungen
- keine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung notwendig/möglich
Steuernummer beantragen
Wie?: Erfassungsbogen Ihrer Umsätze beim Finanzamt ausfüllen (Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(UStIdNr.) wird anschließend zugewiesen.
Steuerberater für die alljährliche Steuererklärung ratsam
Kleinunternehmer-Regelung
- Ihre Steuernummer entspricht Ihrer eigenen Steuer--Identifikationsnummer
- Keine weitere Beantragung notwendig, aber möglich - siehe:
http://www.akademie.de/wissen/ustidnr-auch-fuer-kleinunternehmer
Versicherungen klären
Krankenversicherung
- Selbstständige Tätigkeit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft melden (Als Selbständiger sind Sie nicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert)
- Regelsatz je nach Umsatzvolumen
- Zusätzlich Krankengeld-Wahltarif (bei Verdienstausfall durch Krankheit - in Abhängigkeit der Prämienhöhe können Sie bestimmen ab wann und in welcher Höhe das Krankengeld bezahlt wird - Überblick: http://www.krankentagegeldversicherung.com/)
- bei bestehender Familienversicherung ist die Krankenkasse bzw. der Versicherungsgeber zu informieren
- Private Krankenversicherung möglich
- Fester, einkommensunabhängiger Regelsatz
- Zusätzliche Krankengeld-Versicherung möglich
Rentenversicherung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente möglich (Als Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert)
- Regelmäßiger, einkommensabhängiger Beitrag
- Private Rentenversicherung möglich
- Regelmäßiger Beitrag, aber auch Sonder- und Einmalzahlungen möglich
- Beim Renteneintritt haben Sie die Wahl zwischen einer Einmalauszahlung oder einer monatlichen Rente
Haftpflichtversicherung
- Hinweis: Als Selbständiger sind Sie für Schadensfälle im Geschäftsverkehr unbegrenzt haftbar
- Betriebshaftpflicht bzw. Berufshaftpflicht ratsam
- Deckt Personen- und Sachschäden, die fahrlässig verursacht werden
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Privater Abschluss ratsam (Abschluss ist separat oder in Kombination mit einer Risikolebens- oder Rentenversicherung möglich)
- Bis zu 80% Ihres Nettoverdienstes versicherbar
Geschafft, Sie sind selbstständig ...
... und tragen ab sofort die alleinige Verantwortung für Ihr unternehmerisches Handeln!
Haftungsausschluss
Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Es können im Einzelfall andere Maßnahmen erforderlich sein.
Die FLZR GmbH übernimmt für Vollständigkeit und Richtigkeit der hier
gemachten Angaben keine Haftung.